Nach der Mindestlaufzeit können Sie Ihren Telekom Vertrag jederzeit mit einem Monat Frist kündigen. Am schnellsten geht das online über den Kündigungsbutton, im Kundencenter oder per Brief. Eine E-Mail oder ein Fax reicht ebenfalls, denn das Gesetz verlangt nur die Textform.
⚡ Sofortige Aktivierung — Premium-4K-Zugang
Genießen Sie einen hochstabilen Stream ohne Aussetzer auf all Ihren Geräten.
👉 Jetzt Sofortzugang sichernDie wichtigsten Fakten auf einen Blick
Bevor Sie kündigen, sollten Sie drei Dinge kennen. Sie entscheiden, wann Ihr Vertrag wirklich endet. Sie entscheiden auch, ob Sie Ihre Nummer behalten.
- Mindestlaufzeit: Das ist die feste Zeit, die Sie am Anfang unterschreiben. Meist sind es 24 Monate.
- Kündigungsfrist: Das ist die Zeit zwischen Ihrer Kündigung und dem Vertragsende.
- Vertragsverlängerung: Kündigen Sie nicht rechtzeitig, läuft der Vertrag weiter. Seit Dezember 2021 aber nur noch auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Kündigung.
Welche Kündigungsfrist gilt bei der Telekom?
Die Frist hängt davon ab, ob Ihr Vertrag noch in der Mindestlaufzeit ist. Schauen Sie dafür in Ihre Vertragsunterlagen oder ins Kundencenter. Dort steht das genaue Enddatum.
Kündigung während der Mindestlaufzeit
Während der Mindestlaufzeit können Sie den Vertrag nur zum Ende dieser Zeit kündigen. Bei neueren Verträgen beträgt die Frist meist einen Monat. Ältere Verträge haben teils noch eine Frist von drei Monaten.
Sie können die Kündigung aber schon früh abschicken. Die Telekom beendet den Vertrag dann zum nächsten möglichen Termin. So vergessen Sie die Frist nicht.
Kündigung nach der Mindestlaufzeit
Ist die Mindestlaufzeit vorbei, wird es einfach. Das Telekommunikationsgesetz (kurz TKG) erlaubt dann eine Kündigung mit einem Monat Frist. Das gilt jederzeit, nicht nur zum Monatsende.
Diese Regel gilt für Festnetz, DSL, Glasfaser und Mobilfunk. Sie gilt auch für Verträge, die vor Dezember 2021 abgeschlossen wurden.
Die Kündigungswege im Vergleich
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihren Vertrag zu beenden. Jeder Weg hat Vor- und Nachteile. Die Tabelle zeigt die Unterschiede.
| Kündigungsweg | Aufwand | Nachweis | Gut geeignet für |
|---|---|---|---|
| Kündigungsbutton auf der Website | Sehr gering | Bestätigung per E-Mail | Schnelle Kündigung ohne Login |
| Kundencenter / App | Gering | Bestätigung im Konto | Kunden mit aktivem Zugang |
| Brief per Einschreiben | Mittel | Einlieferungsbeleg | Alle, die einen sicheren Beleg wollen |
| Fax oder E-Mail | Gering | Sendebericht / gesendete Mail | Kurzfristige Kündigung |
| Telefon-Hotline | Mittel | Kein schriftlicher Beleg | Fragen klären, dann schriftlich kündigen |
Der Kündigungsbutton
Seit Juli 2022 müssen Anbieter einen Kündigungsbutton auf ihrer Website zeigen. Er heißt meist „Verträge hier kündigen“. Sie geben Ihre Daten ein und schicken die Kündigung direkt ab.
Danach erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Speichern Sie diese E-Mail gut ab. Sie ist Ihr Beweis.
Die Kündigung per Brief
Ein Brief ist der klassische Weg. Schicken Sie ihn am besten per Einschreiben. So können Sie später zeigen, wann die Kündigung angekommen ist.
Warum Telefon allein nicht reicht
Am Telefon können Sie Fragen klären. Für die Kündigung selbst fehlt Ihnen aber ein Beleg. Bestätigen Sie eine telefonische Kündigung deshalb immer schriftlich.
Was muss in die Kündigung?
Ein gutes Kündigungsschreiben ist kurz. Es muss aber alle wichtigen Daten enthalten. Sonst kann die Telekom Ihren Vertrag nicht zuordnen.
- Ihr vollständiger Name und Ihre Adresse
- Ihre Kundennummer und, wenn vorhanden, die Vertragsnummer
- Die betroffene Rufnummer oder der Anschluss
- Der Satz: „Hiermit kündige ich meinen Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
- Die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung
- Datum und Unterschrift (beim Brief)
Möchten Sie Ihre Nummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen? Dann schreiben Sie das ebenfalls hinein. Diesen Vorgang nennt man Rufnummernmitnahme oder Portierung.
Sonderkündigungsrecht: Wann Sie früher raus dürfen
Manchmal dürfen Sie auch vor dem Ende der Mindestlaufzeit kündigen. Das nennt man Sonderkündigungsrecht. Es gilt nur in bestimmten Fällen.
Umzug
Sie ziehen um und die Telekom kann an der neuen Adresse nicht die gleiche Leistung bieten? Dann dürfen Sie mit einem Monat Frist kündigen. Legen Sie am besten eine Meldebescheinigung bei.
Preiserhöhung oder Vertragsänderung
Ändert die Telekom einseitig Ihren Vertrag zu Ihrem Nachteil, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt zum Beispiel bei einer Preiserhöhung. Die Telekom muss Sie vorher darüber informieren.
Zu langsames Internet
Ihr Internet ist dauerhaft deutlich langsamer als vereinbart? Dann können Sie weniger zahlen oder außerordentlich kündigen. Als Nachweis dient eine Messung mit dem offiziellen Breitbandmessung-Tool der Bundesnetzagentur.
Wie sich der Markt für Netz und Technik entwickelt, lesen Sie regelmäßig bei Manager Magazin IT. Dort geht es oft auch um die großen Netzbetreiber.
Nach der Kündigung: Diese Schritte nicht vergessen
Mit der Kündigung ist nicht alles erledigt. Ein paar Punkte sollten Sie danach noch prüfen. So vermeiden Sie Ärger und unnötige Kosten.
- Bestätigung prüfen: Kontrollieren Sie das Enddatum in der Kündigungsbestätigung.
- Mietgeräte zurückgeben: Haben Sie einen Router gemietet? Schicken Sie ihn nach Vertragsende zurück.
- Lastschrift im Blick behalten: Prüfen Sie die nächsten Kontoauszüge auf falsche Abbuchungen.
- Neuen Anschluss rechtzeitig planen: Bestellen Sie den neuen Vertrag früh genug, damit Sie nicht ohne Internet sind.
- Zusatzdienste beachten: Prüfen Sie, ob gebuchte Extras wie TV-Optionen mit enden.
Gute Hintergründe zu Verbraucherrechten im digitalen Alltag finden Sie auch bei Zeit Digital.
Fernsehen nach dem Wechsel neu organisieren
Viele kündigen ihren Telekom Vertrag samt TV-Option. Danach stellt sich die Frage, wie Sie künftig fernsehen. Eine Möglichkeit ist ein Streaming-Abo über Ihre normale Internetleitung.
Ein Beispiel dafür ist SubTV IP. Es ist ein kostenpflichtiges Premium-Abo mit einer Laufzeit von 1, 3 oder 12 Monaten. Das Abo wird direkt nach der Bestellung freigeschaltet.
- Bildqualität: Streams in 4K mit 60 Bildern pro Sekunde im HEVC-Format (ein platzsparendes Videoformat)
- Stabilität: 99,9 % Verfügbarkeit und ein Server-Verbund gegen Bildaussetzer
- Geräte: Fire TV Stick 4K Max, Samsung Smart TV (Tizen), LG webOS, Android TV Box, Xiaomi Mi Box S und Apple TV
- Player-Apps: TiviMate 5.x, IBO Player Pro, IPTV Smarters Pro, Kodi 21 und Flex IPTV
- Zahlung und Hilfe: Bezahlung per PayPal oder Kreditkarte, Support über WhatsApp
Ein Tipp für stabile Wiedergabe: Stellen Sie im Player den Puffer (Zwischenspeicher) auf 5.000 ms. Als DNS-Server können Sie Cloudflare mit 1.1.1.1 eintragen. Mehr Infos zum Abo finden Sie hier: ⚡ Sofortiger Zugang.
Häufige Fehler bei der Telekom Kündigung
Viele Probleme lassen sich leicht vermeiden. Achten Sie besonders auf diese Punkte.
- Zu spät kündigen: Prüfen Sie das Ende der Mindestlaufzeit frühzeitig.
- Keinen Beleg haben: Speichern Sie jede Bestätigung und jeden Sendebericht.
- Falschen Vertrag kündigen: Haben Sie mehrere Verträge? Nennen Sie die richtige Nummer.
- Portierung vergessen: Klären Sie die Rufnummernmitnahme vor dem Vertragsende.